Der Katechismus der kath. Kirche sagt dazu:
"2270 Das menschliche Leben ist vom Augenblick der
Empfängnis
an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick
seines
Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen,
darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das
Leben
[Vgl. DnV 1,1.].
„Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich
ausersehen,
noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich
geheiligt“
(Jer 1,5) [Vgl. Ijob 10,812; Ps 22,10—11.].
„Als ich geformt wurde im Dunkeln, kunstvoll gewirkt in den
Tiefen
der Erde, waren meine Glieder dir nicht verborgen“ (Ps 139,15).
„In dem Augenblick, in dem ein positives Gesetz eine Kategorie von Menschen des Schutzes beraubt, den die bürgerliche Gesetzgebung ihnen gewähren muß, leugnet der Staat die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Wenn die Staatsmacht sich nicht in den Dienst der Rechte jedes Bürgers stellt, und in besonderer Weise dessen, der am schwächsten ist, dann werden die Grundmauern des Rechtsstaates untergraben ... Als Folge der Achtung und des Schutzes, die man dem Ungeborenen vom Augenblick 578 seiner Empfängnis an zusichern muß, muß das Gesetz die geeigneten Strafmaßnahmen für jede gewollte Verletzung seiner Rechte vorsehen“ (DnV 3).
2279 Selbst wenn voraussichtlich der Tod unmittelbar
bevorsteht,
darf die Pflege, die man für gewöhnlich einem kranken
Menschen
schuldet, nicht abgebrochen werden. Schmerzlindernde Mittel zu
verwenden,
um die Leiden des Sterbenden zu erleichtern selbst auf die Gefahr hin,
sein Leben abzukürzen, kann sittlich der Menschenwürde
entsprechen,
falls der Tod weder als Ziel noch als Mittel gewollt, sondern
bloß
als unvermeidbar vorausgesehen und in Kauf genommen wird.
Die Betreuung des Sterbenden ist eine vorbildliche Form
selbstloser
Nächstenliebe; sie soll aus diesem Grund gefördert werden."
Nähere Informationen unter:
Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)
Die österreichische Lebensbewegung - Geborene für Ungeborene
Treffen
Christlicher Lebensrechts
Gruppen (TCLG)
Bemerkung:
Es ist durchaus möglich, daß es noch andere, wirklich
gute, Seiten zu diesem Thema gibt.
Für diesen Fall bitte ich um eine kurze
Mitteilung.
Links auf "scheinausstellende" Organisationen werde ich jedoch nicht
veröffentlichen.